Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, unterliegen nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit wir Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Reservierungen/Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Reservierungen/Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach unserer Bestätigung und Ihrer Bezahlung bindend und verpflichtet zur Abnahme.